hr weg zu uns - verordnungswege
Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Ihr Arzt wird Sie gründlich untersuchen und eine Heilmittelverordnung für die Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie ausstellen, damit eine logopädische Diagnostik und ggf. Therapie stattfinden kann.
Am häufigsten sind folgende Fachrichtungen Ihr Ansprechpartner:
- Kinderärzte
- Zahnärzte, Kieferorthopäden
- Neurologen, Psychiater
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen
- Allgemeinmediziner, Internisten
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.... die ärztliche Verordnung muss vor Beginn der logopädischen Behandlung vorliegen.
In der Regel dauert eine Behandlungseinheit 45 Minuten; je nach Störungsbild, Schweregrad der Einschränkung und Konstitution des Patienten können auch 30 oder 60 Minuten verordnet und durchgeführt werden (meist 1-2x/Woche).
Wenn vom Arzt verordnet, führen wir auch Hausbesuche durch und kommen für die Behandlung zum Wohnort des Patienten.
Privatversicherte erhalten zum Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung, die Ihnen Auskunft über die zu erwartende Rechnungssumme für die verordnete Leistung gibt. Bitte klären Sie zeitnah, in welcher Höhe Sie mit einer Erstattung seitens Ihrer privaten Krankenkasse rechnen können, bzw. welche private Zuzahlung auf Sie zukommt.
Gesetzlich Versicherte, die noch nicht volljährig sind, sind von allen Zuzahlungen befreit. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% des Kassensatzes zuzüglich 10 Euro "Rezeptgebühr" pro Verordnung. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung von der Praxis.
Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht zu erhalten. Kontaktieren Sie dafür bitte Ihre Krankenkasse.
ihr weg zu uns - Anfahrt und Lage der Praxis
Die Praxis befindet sich im Autohaus Petzke (Hyundai) im 1. Stock. Der Eingang ist auf der linken Seite. Parkmöglichkeiten finden Sie in den Seitenstraßen und auf dem Supermarktparkplatz.